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Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

14. April 2026

Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Photo by Maria Ziegler on Unsplash

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Dein Vermieter muss dir eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, sobald du in die Wohnung eingezogen bist. Ohne diese Bestätigung bekommst du keine Anmeldung beim Bürgeramt. Ohne Anmeldung kein Bankkonto, kein Arbeitsvertrag, keine Steuer-ID.

Dieser Ratgeber erklärt, was die Wohnungsgeberbestätigung ist, was drauf stehen muss, welche Fristen gelten und was du tun kannst, wenn dein Vermieter sich weigert.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch Einzugsbestätigung genannt) ist ein unterschriebenes Formular, mit dem dein Vermieter bestätigt, dass du in seine Wohnung eingezogen bist. §19 Bundesmeldegesetz (BMG) schreibt vor, dass bei jeder Anmeldung beim Bürgeramt diese Bestätigung vorliegen muss.

Sie ist nicht dein Mietvertrag. Der Mietvertrag regelt die rechtliche Nutzung der Wohnung. Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt, dass du tatsächlich eingezogen bist und dort wohnst. Für das Bürgeramt ist das der entscheidende Nachweis.

Das Formular passt meist auf eine DIN-A4-Seite. Dein Vermieter füllt es aus und unterschreibt. Keine Beglaubigung, keine Stempel, keine Gebühren. Wenn eine Hausverwaltung dein Ansprechpartner ist, unterschreibt eine Person mit Zeichnungsberechtigung — meist der Objektverwalter.

Warum du sie brauchst

Ohne Wohnungsgeberbestätigung keine Anmeldung. Das Bürgeramt wird dich nicht registrieren, egal wie gut dein Mietvertrag aussieht. In einigen Städten kannst du die Bestätigung als PDF bei der Online-Vorregistrierung hochladen, aber beim Termin selbst brauchst du meist das Original oder einen unterschriebenen Scan.

Ohne Anmeldung geht in Deutschland wenig. Keine Steuer-ID — dein Arbeitgeber kann dich nicht korrekt abrechnen. Keine Eröffnung eines deutschen Bankkontos bei den meisten Banken. Krankenversicherung blockiert. Keine Verträge für Handy, Internet, Fitness. Visa- oder Aufenthaltsanträge hängen fest.

Das Dokument selbst ist winzig. Die Folgen ohne sind riesig.

Die 14-Tage-Frist — für dich und für deinen Vermieter

Zwei Fristen gelten gleichzeitig. Du musst dich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim Bürgeramt anmelden. Dein Vermieter muss dir die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug aushändigen.

Beides steht im Gesetz. Deine Pflicht steht in §17 BMG, die Pflicht deines Vermieters in §19 BMG. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, drohen ihm Bußgelder bis zu 1.000 Euro nach §54 BMG.

In der Praxis geben die meisten Vermieter die Bestätigung sofort — oft bei der Schlüsselübergabe oder gemeinsam mit dem Mietvertrag. Wenn sie es vergessen, reicht meist eine freundliche Erinnerung.

Was drauf stehen muss

Das Gesetz schreibt folgende Pflichtangaben vor:

Vermieter (Wohnungsgeber)

  • Vollständiger Name
  • Anschrift

Wohnung

  • Vollständige Adresse mit Stockwerk und Wohnungsnummer

Einzugsdaten

  • Einzugsdatum (Tag des tatsächlichen Einzugs)
  • Namen aller einziehenden Personen (auch Kinder)

Unterschrift des Vermieters und Datum der Unterschrift

Bei einer Hausverwaltung stehen Firmenname und Name der unterschreibenden Person auf dem Formular.

Das war's. Mehr ist nicht nötig. Jedes Formular, das diese Angaben enthält, ist gültig — egal ob Vorlage vom Bürgeramt, eigenes Formular des Vermieters oder städtische Vorlage.

Fehlt eine Angabe — etwa ein Kind oder das Stockwerk — lehnt das Bürgeramt die Anmeldung ab. Prüfe das Formular, bevor du zum Termin gehst.

So bekommst du die Bestätigung vom Vermieter

Frag bei der Vertragsunterzeichnung danach. Professionelle Vermieter legen die Wohnungsgeberbestätigung meist zusammen mit Schlüsseln und Übergabeprotokoll bei.

Wenn dein Vermieter sie nicht von sich aus anbietet, bitte direkt: "Ich brauche eine Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim Bürgeramt." Schick die Vorlage mit — die meisten Bürgerämter stellen eine leere PDF-Vorlage bereit.

Beispieltext per Nachricht oder E-Mail:

"Für meine Anmeldung beim Bürgeramt brauche ich die Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG. Die Vorlage habe ich angehängt — wenn du sie ausfüllst und unterschreibst, kann ich die Anmeldung innerhalb der 14-Tage-Frist abschließen."

Die meisten Vermieter kennen das Formular. Die wenigen, die es nicht kennen, lernen es, sobald du den Link schickst.

Was tun, wenn dein Vermieter sich weigert

Weigerung kommt selten vor, aber sie kommt vor. Die Rechtslage ist eindeutig: Dein Vermieter darf sich nicht weigern. §19 BMG macht das Ausstellen zur Pflicht, nicht zur Gefälligkeit.

Wenn dein Vermieter hinhaltet oder sich offen weigert, kannst du in vier Schritten vorgehen.

Erstens: Schick eine schriftliche Aufforderung. Beziehe dich auf §19 BMG und die 14-Tage-Frist. Setze eine konkrete Frist — meist eine Woche ab deiner Aufforderung.

Zweitens: Erwähne das Bußgeld. §54 BMG sieht Bußgelder bis 1.000 Euro vor, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt. Die meisten wissen nicht, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Drittens: Beantrage eine Ersatzbestätigung beim Bürgeramt. Verweigert der Vermieter weiterhin, kann das Bürgeramt eine Ersatzbestätigung ausstellen, wenn du andere Nachweise für den Einzug vorlegst — Mietvertrag, Nachweis der Wohnungsübergabe, Dokumentation deiner Kontaktversuche.

Viertens: Informiere die Meldebehörde. Viele Städte erlauben eine offizielle Beschwerde gegen den Vermieter, die ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auslösen kann.

Bei Untermietverhältnissen, in denen der Hauptmieter nicht kooperiert, kannst du dich direkt an den Eigentümer oder die Hausverwaltung wenden. Sie dürfen ebenfalls die Bestätigung ausstellen, solange die Untervermietung legitim ist.

Untermiete und WG-Situationen

Bei Untermiete ist der Hauptmieter dein Wohnungsgeber und unterschreibt die Bestätigung. Voraussetzung: Der Hauptmieter hat vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung. Ist das der Fall, läuft alles wie bei einer regulären Miete.

In einer WG unterschreibt derjenige, der den Hauptmietvertrag hält. Wenn alle Mitbewohner gleichberechtigt im Vertrag stehen, unterschreibt die Hausverwaltung oder der Eigentümer. Auf dem Formular müssen nur die Personen stehen, die sich gerade anmelden — du brauchst kein gemeinsames Formular für die ganze WG, es sei denn, alle melden sich gleichzeitig an.

Wer im Studentenwohnheim wohnt, bekommt die Bestätigung vom Studentenwerk oder der Wohnheimverwaltung. Frag bei der Schlüsselübergabe danach.

Digital oder auf Papier?

Die Bestätigung kann auf Papier oder digital erfolgen. Die meisten Bürgerämter akzeptieren beides.

Ein Papieroriginal, vom Vermieter handschriftlich unterschrieben, funktioniert überall. Nimm es zum Termin mit.

Ein unterschriebener Scan oder ein PDF wird von Berlin, München, Hamburg und Köln 2026 bei der Online-Vorregistrierung akzeptiert.

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) — von manchen Vermieterplattformen genutzt — ist rechtlich gleichwertig zur Handunterschrift.

Ein Handyfoto eines unterschriebenen Papierformulars reicht meist auch. Mach dir selbst eine Kopie.

Häufige Fehler

Ein paar Dinge führen regelmäßig zur Ablehnung beim Bürgeramt.

Fehlende Kinder sind der häufigste Fehler. Jede einziehende Person muss auf dem Formular stehen, auch Säuglinge. Ein fehlendes Kind bedeutet: Formular neu ausstellen.

Ein falsches Einzugsdatum ist der zweithäufigste Fehler. Das Einzugsdatum ist der Tag, an dem du die Wohnung tatsächlich bezogen hast — nicht unbedingt der Vertragsbeginn, falls die beiden Daten auseinanderliegen.

Fehlt das Datum der Unterschrift, ist das Formular ungültig. Das Unterschriftsdatum muss neben der Unterschrift stehen.

Fehlt Stockwerk oder Wohnungsnummer, wird die Anmeldung abgelehnt. In einem Berliner Altbau macht "4. OG, links" den Unterschied.

Und schließlich: Veraltete Vorlagen aus der Zeit vor 2015 sind überholt. Deutschland hat §19 BMG 2015 aktualisiert. Nutze eine aktuelle Vorlage.

Nach der Anmeldung

Sobald die Anmeldung erledigt ist, kommt deine Steuer-ID in zwei bis vier Wochen per Post. Die Meldebescheinigung bekommst du sofort beim Termin. Du kannst jetzt ein Bankkonto eröffnen, dich bei der Krankenversicherung anmelden und die meisten Verträge unterschreiben.

Den kompletten Ablauf der Anmeldung — Termin buchen, Fristen, Ablauf beim Bürgeramt — findest du in unserem Ratgeber zur Wohnungssuche und im Mietvertrags-Guide.

Zusammenfassung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein einseitiges Formular, das dein Vermieter für deine Anmeldung ausstellen muss. Er hat dafür 14 Tage Zeit nach deinem Einzug. Weigerung ist illegal. Auf dem Formular müssen Vermieter, Wohnung, Einzugsdatum und alle Bewohner stehen, mit Unterschrift und Datum.

Frag bei der Vertragsunterzeichnung danach. Wenn dein Vermieter das Formular nicht kennt, schick ihm die Vorlage. Wenn er sich weigert, zitiere §19 BMG und das Bußgeld. Weigert er sich weiterhin, stellt das Bürgeramt eine Ersatzbestätigung aus.

Hol dir dieses eine kleine Stück Papier richtig — und jeder weitere bürokratische Schritt läuft: Bankkonto, Steuer-ID, Arbeitsvertrag, Krankenversicherung.

Frequently Asked Questions

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Ein unterschriebenes Formular deines Vermieters, das deinen Einzug bestätigt. §19 Bundesmeldegesetz (BMG) schreibt sie für jede Anmeldung beim Bürgeramt vor. Auf dem Formular stehen Name und Anschrift des Vermieters, die Wohnungsadresse, das Einzugsdatum und alle einziehenden Personen.

Ist das dasselbe wie mein Mietvertrag?

Nein. Der Mietvertrag regelt die rechtliche Nutzung der Wohnung. Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt den tatsächlichen Einzug. Das Bürgeramt akzeptiert für die Anmeldung ausschließlich die Wohnungsgeberbestätigung.

Was tun, wenn sich mein Vermieter weigert?

Weigerung ist illegal. §19 BMG verpflichtet Vermieter zur Ausstellung, §54 BMG sieht Bußgelder bis 1.000 Euro vor. Schick eine schriftliche Aufforderung mit Verweis auf §19 BMG. Weigert er sich weiterhin, kann das Bürgeramt eine Ersatzbestätigung ausstellen, wenn du Mietvertrag und andere Einzugsnachweise vorlegst.

Gibt es eine Frist für den Vermieter?

Ja. Dein Vermieter muss die Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach deinem Einzug ausstellen. Die gleiche 14-Tage-Frist gilt für dich bei der Anmeldung selbst.

Funktioniert das auch bei Untermiete oder WG?

Ja. Bei Untermiete unterschreibt der Hauptmieter als dein Wohnungsgeber, vorausgesetzt er hat die Erlaubnis zur Untervermietung. In einer WG unterschreibt derjenige, der den Hauptmietvertrag hält. Auf dem Formular stehen nur die Personen, die sich gerade anmelden.

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