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Cannabis in der Mietwohnung: Was 2026 erlaubt ist (Mieterrechte)

30. April 2026· Aktualisiert May 8, 2026

Cannabis in der Mietwohnung: Was 2026 erlaubt ist (Mieterrechte)

Photo by Tnarg on Pexels

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland legal. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm besitzen, bis zu drei Pflanzen anbauen und im privaten Raum konsumieren. Doch die mietrechtliche Frage bleibt: Was darf der Vermieter verbieten? Wann gilt Cannabis-Konsum als Belästigung der Nachbarn? Und ab wann ist eine Abmahnung wirksam?

Dieser Ratgeber fasst zusammen, was rechtlich gilt, was du als Mieter darfst, und wie du Konflikte mit dem Vermieter oder mit Nachbarn vermeidest.

Was das Cannabis-Gesetz erlaubt

Das Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG, ist seit 1. April 2024 in Kraft und regelt vier zentrale Bereiche.

Beim Besitz dürfen Erwachsene über 18 Jahre bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum mit sich führen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren.

Beim Anbau sind bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen im privaten Wohnbereich erlaubt, auch auf dem Balkon, sofern dieser nicht von außen leicht erreichbar ist. Die Pflanzen müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein, also weder von der Straße aus einsehbar noch für Nachbarn zugänglich.

Beim Konsum gilt im privaten Raum keine Beschränkung. Im öffentlichen Raum musst du Abstand halten, mindestens 100 Meter zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportanlagen. In Fußgängerzonen ist der Konsum tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr verboten.

Seit Sommer 2024 sind Cannabis-Social-Clubs zugelassen, also Anbauvereinigungen, die Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben dürfen. Anfang 2026 sind die meisten Clubs in den größeren Städten aktiv. Wer regelmäßig konsumiert, kann den Eigenanbau dadurch umgehen und sich legal über einen Club versorgen.

Was darf der Vermieter beim Rauchen in der Wohnung verbieten?

Das KCanG legalisiert den Konsum, regelt aber nicht das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Die mietrechtliche Bewertung läuft über bestehende Regeln zum Rauchen in der Wohnung und zur Beeinträchtigung von Nachbarn.

Wenn der Mietvertrag das Rauchen verbietet, umfasst dieses Verbot nach überwiegender Ansicht auch das Rauchen von Cannabis. Eine generelle Rauchverbots-Klausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirksam, wenn sie individuell ausgehandelt wurde. Standardklauseln in vorgedruckten Mietverträgen sind dagegen häufig unwirksam, weil sie unverhältnismäßig in die Privatsphäre des Mieters eingreifen. Lass im Zweifel deinen Vertrag vom Mieterverein prüfen, bevor du dich an eine Rauchverbots-Klausel hältst, die rechtlich gar nicht gilt.

Wenn der Mietvertrag zum Rauchen schweigt, ist der Konsum innerhalb der Wohnung grundsätzlich erlaubt, egal ob Tabak oder Cannabis. Das fällt unter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung.

In Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Hausflur, Fahrstuhl oder Kellergängen darf der Vermieter den Konsum jederzeit verbieten, auch wenn das im Mietvertrag nicht explizit steht. Eine Hausordnung kann das wirksam regeln, und in der Praxis tut sie das meistens.

Geruchsbelästigung und § 906 BGB

Selbst wenn das Rauchen in deiner Wohnung erlaubt ist, darfst du Nachbarn nicht "wesentlich beeinträchtigen". Das regelt § 906 BGB analog für Geräusch- und Geruchsimmissionen. Was als wesentliche Beeinträchtigung gilt, hängt vom Einzelfall ab und davon, wie sehr der Rauch oder Geruch tatsächlich in andere Wohnungen oder Gemeinschaftsbereiche zieht.

Gerichte haben in mehreren Cannabis-relevanten Urteilen, auch schon vor der Legalisierung, eine ähnliche Linie gezogen wie bei Tabakrauch. Gelegentlicher Konsum bei geschlossenem Fenster ist unbedenklich. Tägliches Rauchen mit offenem Fenster, bei dem der Rauch in die Nachbarwohnung zieht, kann eine Beeinträchtigung darstellen. Geruch im Treppenhaus oder in fremden Wohnungen ist immer problematisch und kann eine Abmahnung rechtfertigen.

Die meisten Konflikte enden mit einer Vereinbarung über Zeiten oder Lüftungsverhalten, nicht mit Kündigungen. Wenn ein Nachbar sich beschwert, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen und Kompromisse anzubieten, etwa die Fenster beim Rauchen geschlossen zu halten und stattdessen die Wohnung erst danach zu lüften.

Cannabis auf dem Balkon

Der Balkon ist Teil der Mietwohnung und damit grundsätzlich privat. Konsum dort ist erlaubt, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung für Nachbarn entsteht. Gerichte haben in der Rechtsprechung zum Tabakrauchen entschieden, dass Nachbarn zeitlich begrenzte Rauch-Phasen tolerieren müssen, der Mieter aber Rücksicht nehmen sollte. Das kann bedeuten, dass du auf Zeiten verzichtest, in denen Nachbarn ebenfalls auf dem Balkon sitzen oder mit offenem Fenster lüften.

Der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen ist auf dem Balkon erlaubt, sofern die Pflanzen vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. In der Praxis bedeutet das eine Schutzwand oder einen Sichtschutz, der die Pflanzen weder von außen einsehbar noch von Nachbarn erreichbar macht. Wenn dein Balkon von der Straße aus offen einsehbar ist, ist Anbau dort schwierig.

Cannabis-Anbau in der Wohnung

Bis zu drei Pflanzen im privaten Wohnraum sind nach KCanG erlaubt. Aus mietrechtlicher Sicht ist das grundsätzlich unproblematisch, hat aber praktische Tücken.

Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel können dir als Mieter zugerechnet werden. Cannabis-Anbau braucht gute Belüftung, sonst entsteht Schimmel, der teure Sanierungen nach sich zieht. Achte auf einen Raum mit Lüftungsmöglichkeit und überleg, ob eine zusätzliche Entfeuchtung sinnvoll ist.

Geruch kann auch beim Anbau problematisch werden, vor allem in der Blütephase. Aktivkohlefilter und gute Belüftung helfen, aber komplett geruchsfrei wird der Anbau selten. Wenn dein Nachbar sehr nah dran ist oder die Wände dünn sind, kann der Geruch durchziehen.

Die Stromkosten für Beleuchtung und Belüftung schlagen merklich zu Buche. In Jahresnebenkostenabrechnungen kann das auffallen, wenn dein Stromverbrauch deutlich höher ist als üblich. Das ist nicht rechtswidrig, kann aber Fragen aufwerfen.

Vor dem Anbau in einer Mietwohnung ist eine kurze Information an den Vermieter klug, auch wenn du keine Erlaubnis brauchst. Eine kurze Mail mit dem Hinweis, dass du im Wohnzimmer drei Cannabis-Pflanzen anbaust und die Wohnung ordentlich belüftest, vermeidet spätere Vorwürfe, falls der Vermieter etwas mitbekommt.

Wann droht eine Abmahnung?

Eine Abmahnung wegen Cannabis-Konsum ist nur wirksam, wenn der Konsum gegen eine wirksame Klausel im Mietvertrag verstößt oder wenn eine konkrete, dokumentierte Beeinträchtigung anderer Mieter vorliegt. Beschwerden, Geruch in der Nachbarwohnung, Rauch im Treppenhaus, das sind die Punkte, an denen sich eine Abmahnung typischerweise festmacht.

Die Abmahnung muss schriftlich erfolgen, das beanstandete Verhalten konkret benennen und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Pauschale Abmahnungen wie "Sie konsumieren Cannabis, das ist verboten" sind in der Regel unwirksam, weil sie kein konkretes Fehlverhalten beschreiben.

Nach einer Abmahnung hast du Zeit, dein Verhalten anzupassen. Eine sofortige Kündigung wegen Cannabis ohne vorherige Abmahnung ist nur in extremen Fällen denkbar, etwa wenn der Konsum mit anderen schweren Pflichtverletzungen einhergeht.

So vermeidest du Konflikte mit Vermieter und Nachbarn

Auch wenn der Konsum legal ist, lohnt es sich, Rücksicht zu nehmen. Beim Rauchen kannst du die Fenster auf- und zumachen, statt durchgehend zu lüften, dann verflüchtigt sich der Geruch schneller, statt sich in der Lüftungsanlage festzusetzen. Vaporizer erzeugen deutlich weniger Geruch als das klassische Rauchen und keine Asche, die Wände verfärbt. Edibles, also selbstgebackene Gummibärchen oder Brownies, eliminieren das Geruchsproblem komplett, weil sie überhaupt keinen Rauch erzeugen.

Wer den Konsum aus der Wohnung heraus verlagern will, kann sich einem Cannabis-Social-Club anschließen. Das vermeidet jedes mietrechtliche Risiko und ist seit Mitte 2024 in den meisten Großstädten verfügbar.

Wenn der Vermieter Bedenken äußert, lohnt sich ein ruhiges Gespräch, in dem du Rücksichtnahme zusicherst, statt über die rechtliche Frage zu streiten. Die meisten Vermieter geben sich mit einer klaren Zusage zufrieden, dass du Lüftungsverhalten und Konsumgewohnheiten anpasst, falls Nachbarn sich melden.

Was tun bei einer Abmahnung?

Wenn der Vermieter eine Abmahnung schickt, ignorier sie nicht. Antworte schriftlich und beschreib, welches Verhalten du anpassen wirst. Das schafft eine Papierspur, die später vor Gericht relevant sein kann.

Frag beim Mieterverein nach. Lokale Mietervereine wie der Mieterbund oder der Mieterschutzbund prüfen, ob die Abmahnung formal korrekt ist und ob die zugrunde liegende Klausel überhaupt wirksam ist. Bei pauschalen Abmahnungen aus Standardklauseln im Mietvertrag ist die Abmahnung häufig angreifbar, weil die Klausel selbst rechtlich nicht hält.

Bei realer Belästigung von Nachbarn ist Dialog mit den Nachbarn und Anpassung des eigenen Konsumverhaltens meist die schnellste Lösung. Auch wenn rechtlich nicht zwingend, vermeidet das die Eskalation auf die nächste Stufe, also die Kündigung.

Zusammenfassung

Cannabis-Konsum in der eigenen Mietwohnung ist seit April 2024 legal und mietrechtlich grundsätzlich erlaubt. Pauschale Verbote in Standard-Mietverträgen sind häufig unwirksam, individuell ausgehandelte Rauchverbote dagegen schon. Wesentliche Belästigung von Nachbarn, also Geruch in fremden Wohnungen oder Rauch im Treppenhaus, bleibt das Hauptkonfliktfeld. Im Ernstfall ist eine Abmahnung der erste Schritt, auf den du schriftlich reagieren solltest, statt sie stillschweigend hinzunehmen.

Für die Grundlagen deiner Rechte als Mieter siehe unsere Übersicht zur Mietkaution und den Mieterrechten.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich in meiner Mietwohnung Cannabis konsumieren?

Ja. Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene (18+) im privaten Raum gesetzlich erlaubt (KCanG). Das gilt auch für die eigene Mietwohnung. Mietrechtlich kann der Vermieter aber Rauchen in der Wohnung verbieten, was dann auch Cannabis-Rauchen betrifft.

Kann mein Vermieter Cannabis im Mietvertrag verbieten?

Ein generelles Cannabis-Verbot ist mietrechtlich schwer zu rechtfertigen, weil der Konsum in der eigenen Wohnung zur Privatsphäre des Mieters gehört. Ein Rauchverbot im Mietvertrag umfasst aber in der Regel auch Cannabis-Rauchen. In Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Hausflur, Fahrstuhl) kann der Vermieter den Konsum ohne weiteres verbieten.

Darf ich auf dem Balkon kiffen?

Grundsätzlich ja, weil der Balkon zur Mietwohnung gehört. Aber: Geruch und Rauch dürfen Nachbarn nicht "wesentlich beeinträchtigen" (§ 906 BGB analog). Gerichte haben in mehreren Urteilen entschieden, dass Nachbarn zeitlich begrenzte Rauch-Phasen tolerieren müssen, der Mieter aber Rücksicht nehmen sollte. Der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen ist auf dem Balkon erlaubt, sofern sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.

Kann mir der Vermieter wegen Cannabis kündigen?

Nur wenn der Konsum konkret und dokumentiert eine wesentliche Belästigung anderer Mieter darstellt (Geruch in der Nachbarwohnung, Rauch im Treppenhaus, Beschwerden) und du eine vorherige schriftliche Abmahnung ignoriert hast. Gelegentlicher Konsum ohne Beschwerden ist kein Kündigungsgrund.

Wie viel Cannabis darf ich zu Hause haben?

Bis zu 50 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene zu Hause aufbewahren (außerhalb der Wohnung: 25 Gramm). Zusätzlich ist der Anbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen im privaten Wohnraum erlaubt. Die Pflanzen müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein.

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