Haustiere in der Mietwohnung: Was Vermieter erlauben müssen (2026)
21. Februar 2026· Aktualisiert April 15, 2026

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Über 34 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten. Trotzdem ist die Frage, was du in deiner Mietwohnung halten darfst, für viele Mieter unklar. Die kurze Antwort ist klar: Pauschalverbote sind unzulässig, Kleintiere sind immer erlaubt, und bei Hunden und Katzen darf der Vermieter mitreden, aber nicht ohne Grund ablehnen. Der Bundesgerichtshof hat das in mehreren Urteilen bestätigt.
Dieser Ratgeber erklärt dir, welche Tiere du ohne Erlaubnis halten kannst, wann du den Vermieter fragen musst, wie du eine Erlaubnis schriftlich richtig einholst, und was du tun kannst, wenn es Streit gibt.
Kleintiere kannst du immer halten
Kleintiere, die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden und niemanden stören, brauchen keine Erlaubnis. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Konkret meint das Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Aquarienfische, Wellensittiche, Kanarienvögel und auch Schildkröten oder Geckos in artgerechter Haltung.
Eine Klausel im Mietvertrag, die auch Kleintiere verbieten will, ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach klargestellt, zuletzt mit der Begründung, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an gewöhnlicher Tierhaltung hat, das der Vermieter nicht pauschal beschneiden darf. Selbst wenn dein Mietvertrag also "keine Tierhaltung" stipuliert, kannst du einen Hamster auf das Aquarium-Regal stellen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
In der Praxis sind Kleintiere unproblematisch, weil sie keine sichtbaren Spuren in der Wohnung hinterlassen, keinen Lärm verursachen, der über die Wand dringt, und keine Nachbarn stören.
Sind Hunde und Katzen in der Mietwohnung erlaubt?
Bei Hunden und Katzen wird es differenzierter. Was zulässig ist, hängt von der Vertragsklausel und dem Einzelfall ab.
Pauschale Verbote sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat 2013 mit dem Urteil VIII ZR 168/12 und in mehreren Folgeentscheidungen klargestellt, dass eine Klausel, die alle Hunde und Katzen pauschal verbietet, unwirksam ist. Sie berücksichtigt das Interesse des Mieters nicht angemessen. Klauseln dieser Form, etwa "Tierhaltung jeder Art ist untersagt", kannst du ignorieren, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Erlaubnispflichtige Klauseln sind dagegen wirksam. Wenn dein Mietvertrag die Haltung von Hunden oder Katzen von der schriftlichen Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist das rechtlich in Ordnung. Aber der Vermieter darf die Erlaubnis nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Er muss zwischen deinen Interessen als Mieter und konkreten Bedenken abwägen, etwa Allergien anderer Mieter im Haus, die Größe der Wohnung im Verhältnis zur Größe des Tieres, oder dokumentierte Probleme mit der Hunderasse.
In der Praxis lehnen viele Vermieter Hunde mit Hinweis auf Hausordnung oder Lärm pauschal ab. Im Streitfall müssen sie aber begründen, warum gerade dein Hund problematisch wäre. Pauschale Ablehnung reicht vor Gericht nicht aus, eine konkrete Begründung dagegen schon.
Wenn der Vermieter explizit zustimmt, halte das schriftlich fest. Eine mündliche Zusage ist später schwer zu beweisen, vor allem wenn der Vermieter wechselt oder die Hausverwaltung umstrukturiert wird.
So holst du die Erlaubnis richtig ein
Frag schriftlich, per E-Mail oder per Brief. Beschreib das Tier konkret: Rasse, Alter, Gewicht, Verhalten. Erwähn, dass es ruhig, stubenrein und sozialisiert ist, wenn das zutrifft. Wenn du Referenzen vom Vorvermieter hast, dass dein Tier dort keine Probleme gemacht hat, leg sie bei.
Sicher dem Vermieter zu, dass du Schäden ersetzen wirst, die das Tier verursacht, und dass du die Hausordnung beachtest. Bitte um eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen, das erzeugt Druck und gibt dir Klarheit, wann du nachhaken oder weitersuchen solltest.
Wenn der Vermieter ablehnt, fordere eine schriftliche Begründung an. Diese ist im Streitfall vor Gericht zentral. Pauschale Begründungen wie "Wir wollen keine Tiere im Haus" halten vor Gericht nicht. Konkrete Begründungen wie "Im Haus wohnt eine Familie mit dokumentierter Hundeallergie" oder "Es gab in den letzten zwei Jahren zwei Vorfälle mit Hunden dieser Rasse im Haus" können dagegen tragen.
Wenn die Begründung pauschal bleibt und du den Hund trotzdem halten willst, kannst du den Mieterverein einschalten. Eine Klage auf Zustimmung zur Tierhaltung ist rechtlich möglich, aber langwierig. In der Praxis enden die meisten Konflikte mit einer Einigung, sobald klar wird, dass der Vermieter die Erlaubnis nicht einfach verweigern kann.
Exotische und gefährliche Tiere
Bei exotischen oder gefährlichen Tieren, etwa Giftschlangen, Großspinnen oder sogenannten Kampfhunde-Rassen, hat der Vermieter mehr Spielraum. Hier sind Sicherheits- und Gefahrenrisiken legitime Bedenken, die eine Ablehnung rechtfertigen können.
Zusätzlich gelten in den meisten Bundesländern eigene Hundegesetze und Gefahrtierverordnungen. Das Hundegesetz Berlin, das Bayerische Hundegesetz oder ähnliche Landesgesetze regeln, welche Rassen erlaubt sind, welche eine Sondergenehmigung brauchen und welche ganz verboten sind. Listenhunde benötigen je nach Bundesland einen Hundeführerschein, einen Sachkundenachweis oder eine besondere Haltungserlaubnis. Bevor du einen Hund einer regulierten Rasse anschaffst, prüf das Landesrecht deines Bundeslandes.
Hundesteuer und Hundehaftpflicht
Wer einen Hund hält, zahlt in fast allen deutschen Städten Hundesteuer. Die Beträge liegen je nach Kommune zwischen rund 50 und 200 Euro pro Jahr. Bei sogenannten Listenhunden oder Kampfhunde-Rassen ist die Steuer in vielen Städten deutlich höher, teilweise das Fünf- bis Zehnfache. Der Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Stadt gemeldet werden, meistens online über das Bürgerbüro.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern Pflicht, darunter Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch wo sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie dringend empfohlen. Ein Hund, der einen Personen- oder Sachschaden verursacht, kann ohne Versicherung existenzbedrohende Kosten produzieren.
Was tun, wenn der Vermieter nachträglich Probleme macht?
Ein klassischer Fall: Du hast einen kleinen Hund, alles läuft monatelang gut, und dann beschwert sich plötzlich ein Nachbar wegen Bellen. Der Vermieter schickt eine Abmahnung mit Hinweis auf die Klausel im Mietvertrag.
Erst einmal solltest du Ruhe bewahren. Eine Abmahnung ist eine Warnung, keine Kündigung. Du hast Zeit, die Situation zu klären.
Dokumentier zunächst die Tatsachen. Wie oft bellt der Hund, zu welchen Zeiten? Beschwert sich nur ein Nachbar oder mehrere? Halt es schriftlich fest, idealerweise mit Datum. Antworte schriftlich auf die Abmahnung und erklär, was du konkret tust, um die beanstandeten Probleme zu reduzieren. Das kann Hundetraining sein, ein Termin beim Tierarzt zur Abklärung des Verhaltens, oder eine Anpassung deiner Tagesabläufe.
Such gleichzeitig den Dialog mit dem Nachbarn, der sich beschwert hat. Oft löst ein direktes, ruhiges Gespräch mehr als der Eskalationsweg über den Vermieter. Manchmal fühlt sich der Nachbar einfach nicht gehört, und ein kurzes Gespräch klärt die Situation.
Wenn der Konflikt eskaliert, frag beim Mieterverein nach. Lokale Mietervereine wie der Mieterschutzbund bieten günstige Rechtsberatung und prüfen, ob die Abmahnung formal korrekt ist und ob die zugrunde liegende Klausel überhaupt wirksam ist.
Eine Kündigung wegen Haustier ist nur in extremen Fällen wirksam: dokumentierter, konkreter Schaden oder anhaltende Belästigung trotz vorheriger Abmahnung. Selbst dann erreichen Mieter vor Gericht häufig, dass eine Räumungsklage abgewiesen wird.
Wohnungssuche mit Haustier
In angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin oder München erschwert ein Hund die Wohnungssuche deutlich. Es gibt aber Strategien, die helfen.
Nutz die Suchfilter auf Portalen wie ImmoScout24. "Haustiere erlaubt" ist als Kriterium meist verfügbar und filtert pauschal-feindliche Anzeigen aus. Sei in der Bewerbung von Anfang an offen über dein Tier. Verschweigen führt fast immer später zu Konflikten, und proaktive Erwähnung mit einer kurzen Beschreibung des Tieres wirkt vertrauensbildender.
Eine Referenz vom Vorvermieter, die schriftlich bestätigt, dass dein Tier dort keine Probleme gemacht hat, ist Gold wert. Frag bei deinem aktuellen Vermieter danach, sobald du mit der Wohnungssuche beginnst. Manche Vermieter stellen sie gerne aus, andere brauchen ein paar Wochen.
Wenn der Vermieter Bedenken äußert, bietet eine höhere Kaution oder eine Mietvorauszahlung manchmal einen Ausweg. Auch ein Hundeführerschein, selbst wenn er in deinem Bundesland nicht Pflicht ist, signalisiert dem Vermieter, dass du Verantwortung für dein Tier übernimmst.
Zusammenfassung
Kleintiere darfst du in deiner Mietwohnung ohne Erlaubnis halten, egal was im Mietvertrag steht. Bei Hunden und Katzen kannst du eine Erlaubnis brauchen, aber der Vermieter darf sie nicht pauschal verweigern. Pauschalverbote im Mietvertrag sind unwirksam, erlaubnispflichtige Klauseln dagegen schon. Bei Konflikten dokumentier alles, kommunizier schriftlich, und schalt im Ernstfall den Mieterverein ein.
Für die rechtlichen Grundlagen rund ums Mietverhältnis siehe unsere Übersicht zur Mietkaution und den Mieterrechten.
Häufig gestellte Fragen
Darf der Vermieter Haustiere generell verbieten?▾
Nein. Pauschalverbote im Mietvertrag ("jede Tierhaltung ist untersagt") sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam. Kleintiere wie Hamster, Fische oder Wellensittiche sind immer erlaubt. Bei Hunden und Katzen kann der Vermieter die Haltung von einer schriftlichen Erlaubnis abhängig machen, darf diese aber nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
Sind Hunde in der Mietwohnung erlaubt?▾
Hunde benötigen in der Regel die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Der Vermieter darf nur mit konkreten Gründen ablehnen (Allergien anderer Mieter, Größe der Wohnung, dokumentierte Vorfälle mit der Rasse). Pauschale Hundeverbote sind nach BGH-Urteil (VIII ZR 168/12) unwirksam.
Darf der Vermieter Katzen verbieten?▾
Ein pauschales Katzenverbot ist unwirksam. Eine Katze in der Wohnung gilt nach mehreren Urteilen als Kleintier-ähnliche Haltung und ist meist ohne Erlaubnis möglich. Bei mehreren Katzen oder kleinen Wohnungen kann der Vermieter eine Erlaubnispflicht durchsetzen.
Brauche ich eine Erlaubnis für Kleintiere?▾
Nein. Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Aquarienfische, Wellensittiche und ähnliche Tiere zählen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Eine Erlaubnis ist nicht nötig, selbst wenn der Mietvertrag das Gegenteil behauptet.
Kann der Vermieter mir wegen Haustier kündigen?▾
Nur in extremen Fällen: Wenn du ein erlaubnispflichtiges Tier ohne Anfrage gehalten und der Vermieter dich erst abgemahnt hat, oder wenn das Tier konkret dokumentiert Schaden oder Belästigung verursacht. Kleintiere ohne Erlaubnis sind kein Kündigungsgrund. Eine Abmahnung muss in jedem Fall der Kündigung vorausgehen.
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