Mieter finden: seriöse Mieter für deine Wohnung (Anleitung 2026)
30. August 2026

Dieser Artikel dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Handlungen auf Basis dieser Inhalte übernehmen wir keine Haftung.
Einen Mieter zu finden ist leicht; einen zuverlässigen zu finden ist die Entscheidung, die über die nächsten Jahre still bestimmt. Ein guter Mieter zahlt pünktlich, geht sorgsam mit der Wohnung um, und du hörst kaum von ihm. Der falsche kann Mietausfall und eine langwierige, teure Räumung bedeuten. In diesem Leitfaden geht es darum, die Auswahl auf Unterlagen zu stützen statt auf das Bauchgefühl.
Wo du die richtigen Bewerber erreichst
Ein genaues Inserat zieht die passenden Leute an und siebt die unpassenden aus, bevor sie dich überhaupt anschreiben. Nenne Kaltmiete, Nebenkosten und Kaution, die Größe und Zimmerzahl, das Stockwerk, die Ausstattung und den frühesten Einzugstermin. Je genauer die Angaben, desto weniger unpassende Anfragen musst du sortieren. Schalte dasselbe Inserat auf mehreren Portalen, denn du schreibst es nur einmal: ImmoScout24 für Reichweite, Kleinanzeigen für ein kostenloses Publikum, WG-Gesucht, wenn die Wohnung sich für eine WG eignet, und Domily, wenn Inserat und Bewerberprüfung an einem Ort laufen sollen. Du kannst deine Wohnung inserieren und Bewerber direkt prüfen, statt zwischen Portalen und Postfach zu pendeln.
Die Unterlagen, die ein gutes Mietverhältnis vorhersagen
Drei Unterlagen erledigen den Großteil der Arbeit. Die Selbstauskunft ist die eigene Erklärung des Bewerbers zu Person, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße, Haustieren und dazu, ob eine Räumung oder Insolvenz vorliegt. Der Einkommensnachweis, meist die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen ein Steuerbescheid oder eine BWA, zeigt, ob die Miete tragbar ist. Und die SCHUFA-Auskunft zeigt die Zahlungshistorie und etwaige harte Negativeinträge.
Entscheidend ist nicht, möglichst viel Papier zu sammeln, sondern der Abgleich. Die Angaben in der Selbstauskunft müssen zu den Gehaltsabrechnungen und zur SCHUFA passen; ein Nettoeinkommen, das die Unterlagen nicht bestätigen, oder eine verschwiegene laufende Räumung sind der Moment innezuhalten. Wie du eine Auskunft richtig liest, erklärt der Leitfaden zur Bonitätsprüfung des Mieters, und zur Einkommensseite der Artikel zum Einkommensnachweis für Vermieter.
Die Faustregel zur Leistbarkeit
Die verbreitete Orientierung lautet: Die Kaltmiete sollte höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen, also Einkommen von etwa dem Dreifachen der Kaltmiete. Das ist ein Richtwert, keine Vorschrift: erhebliche Ersparnisse, ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder ein zahlungsfähiger Bürge können ein Einkommen ausgleichen, das etwas unter der Linie liegt. Betrachte das Gesamtbild statt einer einzelnen Quote.
Was du nicht fragen darfst
Das Gesetz zieht eine klare Grenze. Fragen mit echtem Bezug zum Mietverhältnis sind zulässig: Einkommen, Beschäftigung, Anzahl der einziehenden Personen, ob geraucht wird, ob Haustiere vorhanden sind. Fragen nach Schwangerschaft oder Familienplanung, Religion, Herkunft, politischer Einstellung oder sexüller Orientierung sind es nicht, und der Bewerber darf sie folgenlos falsch beantworten. Ablehnen darfst du aus solchen Gründen ebenfalls nicht; deine Kriterien müssen auf mietrelevanten Tatsachen beruhen. Behandle die Unterlagen zudem nach der DSGVO: verlange nur, was du für die Entscheidung brauchst, und lösche die Unterlagen abgelehnter Bewerber, statt Gehaltsabrechnungen und Ausweiskopien aufzubewahren, für die du keinen Grund mehr hast.
Besichtigung und Auswahl
Eine gefragte Wohnung zieht schnell dreißig bis fünfzig Bewerbungen an, entscheide also vorher, wie du mit dem Andrang umgehst. Sammelbesichtigungen sind effizient und in Deutschland üblich; Einzelbesichtigungen geben dir einen ruhigeren Eindruck von jeder Person und passen zu einer hochwertigeren Wohnung, kosten aber Zeit. Lade nur Bewerber ein, deren Eckdaten schon passen, nimm ihre Unterlagen bei der Besichtigung entgegen oder fordere sie direkt danach an, und notiere deinen Eindruck, solange er frisch ist. Auf Domily ist die Vorauswahl strukturiert: Die Bewerber hängen ihre Unterlagen selbst an die Bewerbung, und du legst pro Inserat deine Einkommens- und Unterlagenkriterien fest, sodass du vergleichbare Profile nebeneinander prüfst.
Wenn die Wahl steht
Steht dein Mieter fest, folgen Mietvertrag und Übergabe. Der Mietvertrag sollte Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Kaution (höchstens drei Kaltmieten), Kündigungsfristen und etwaige Reparaturklauseln in ihrer wirksamen Form regeln. Bei der Übergabe hältst du den Zustand der Wohnung und jeden Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll fest, das dich absichert, wenn am Ende die Kaution abgerechnet wird. Machst du diese beiden Schritte sauber, wird aus einem gut geprüften Mieter ein Mietverhältnis, an das du selten denken musst.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen darf ich vom Mieter verlangen?▾
Die Unterlagen, die das Mietverhältnis betreffen: die Selbstauskunft, einen Einkommensnachweis (meist die letzten drei Gehaltsabrechnungen) und eine SCHUFA-Auskunft. Nicht zulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Herkunft oder politischer Einstellung; auf solche Fragen darf der Bewerber sogar falsch antworten.
Wie erkenne ich, ob der Mieter sich die Wohnung leisten kann?▾
Die gängige Faustregel: Die Kaltmiete sollte höchstens etwa ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen, also Einkommen von rund dem Dreifachen der Kaltmiete. Das ist eine Orientierung, kein Gesetz: Ersparnisse, ein unbefristeter Vertrag oder ein Bürge können ein etwas niedrigeres Einkommen ausgleichen.
Was ist eine Selbstauskunft und warum ist sie wichtig?▾
Sie ist die strukturierte Eigenerklärung des Bewerbers: Name, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße, Haustiere und ob eine Räumung oder Insolvenz vorliegt. Sie ist die Grundlage, gegen die du die übrigen Nachweise abgleichst, denn ein Wert, den die Gehaltsabrechnung nicht bestätigt, ist das klassische Warnsignal.
Darf ich mir den Mieter frei aussuchen?▾
Auf mietrelevanten Kriterien wie Einkommen, Referenzen und Bonität wählst du frei aus. Ablehnen darfst du aber nicht wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexüller Orientierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zieht diese Grenze.
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